Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reiseveranstalter Motourismo
VORWORT
Zu den Abenteuerreisen mit Motourismo gehören Teamwork und ein paar einfache Spielregeln, die wir von Reisen mit Freunden kennen. Mit diesen ausführlichen AGB möchten wir vermitteln, dass die Teilnahme an einer Motourismo Abenteuerreise immer mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung verbunden ist.
Ein Mitreisender von Motourismo Reisen muss sich der Tatsache bewusst sein, dass die Teilnahme an einer Gruppenreise, Motorradreise, Geländewagenreise oder auch einer individuellen Reise grundsätzlich mit Unwägbarkeiten wie Unwettern, politischen Krisen, Krankheiten, wilden Tieren, physischen oder psychischen Beeinträchtigungen von Mitreisenden (oder Ihnen selbst) sowie damit verbundenen Änderungen des Reiseplans verbunden sein kann.
Eine Abenteuerreise ist immer ein herausforderndes Erlebnis und kann ein gewisses Gefahrenpotenzial durch äußere Einflüsse sowie eigene Verhaltensweisen mit sich bringen. Unser Ziel mit diesem Vorwort ist es, vor der Buchung jedem Teilnehmer unmissverständlich klarzumachen, dass ohne Herausforderung kein Erlebnis möglich ist und ein gewisses Maß an Risiken sowie die Mithilfe bei Tätigkeiten wie Kochen, Spülen oder dem Freischaufeln von Fahrzeugen selbstverständlich sein können.
Wir führen unsere Reisen auf einem teilweise sehr hohen Erlebnis- und Abenteuer-Niveau durch. Für dich als Teilnehmer darf Teamwork daher kein Problem sein.
Wenn du dich zu einer Abenteuer- oder Campingreise von Motourismo anmeldest, musst du wissen, dass du keine Bedienung für Zeltaufbau oder Essenszubereitung haben wirst. Vielmehr werden im Team gemeinsam die Aufgaben des täglichen Ablaufs organisiert und durchgeführt.
Klasse statt Masse beinhaltet die Individualität unserer Reisen. Daher ist die Online-Tourbeschreibung ausschließlich als Reisevorschlag gemäß § 651 BGB i. V. m. Art. 250 EGBGB nach Reiserecht zu verstehen und soll ausdrücklich irreführender Werbung nach § 5 UWG vorbeugen.
Dies kann dazu führen, dass der Tourguide oder Reiseleiter Änderungen am Reiseverlauf vornimmt, um allen Mitreisenden ein sicheres und erlebbares Abenteuer zu ermöglichen.
Wir sind als Reisende Gast im jeweiligen Land und halten uns an lokale Gepflogenheiten, Sitten und Gebräuche und bieten dennoch einen aktiven und erlebnisreichen Urlaub. Luxus und Bequemlichkeit stehen dabei nicht immer im Vordergrund.
An dieser Stelle möchten wir dich über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Diese ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a–y BGB und sind – soweit wirksam vereinbart – Bestandteil des zwischen dir und uns geschlossenen Reisevertrages.
Bitte nimm dir Zeit, diese Bedingungen in Ruhe durchzulesen. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Motourismo Abenteuer & Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich auf elektronischem Weg über die Webseite erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Motourismo zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellt Motourismo dem Reiseanmelder eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
1.2
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Motourismo vor, an das Motourismo für die Dauer von einer Woche gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseanmelder innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Der Reisende haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, sowie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch Buchung über die Motourismo-Webseite übernommen hat.
1.4
Die Reisebuchung gilt grundsätzlich für den Anmelder. Eine Durchführung als Gruppenreise wird nicht garantiert, sofern ein Gruppenpreis an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist.
2. Bezahlung
2.1
Zur Absicherung der Kundengelder verfügt der Reiseveranstalter Motourismo über eine Insolvenzversicherung.
Der Reisende erhält gemäß § 651r Abs. 4 BGB einen Sicherungsschein über die gesetzliche Absicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisen.
2.2
Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises, mindestens jedoch 500 €, zu leisten, sofern der Reisepreis diese Summe übersteigt.
2.3
Die Restzahlung des Reisepreises ist zwei Monate vor Reisebeginn fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als zwei Monate vor Reisebeginn) ist der Reisepreis sofort bei Übergabe der Reiseunterlagen fällig.
2.4
Flüge werden vom Reisenden direkt mit der Fluggesellschaft gebucht. Der Flugvertrag kommt ausschließlich zwischen Reisendem und Fluggesellschaft zustande.
2.5
Motourismo kann bei Bedarf bei der Flugbuchung vermitteln. In diesem Fall tritt Motourismo lediglich als Vermittler auf.
2.6
Gerät der Reisende mit der Zahlung in Verzug, ist Motourismo nach Mahnung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
2.7
Reisegutscheine von Motourismo sind ausschließlich für Fernreisen außerhalb Europas gültig und haben eine Gültigkeit von drei Jahren.
Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
2.8
Gutscheine von Motourismo und Kooperationspartnern sind nicht kombinierbar.
2.9
Zahlungen können erfolgen per:
- Überweisung
- Barzahlung
3. Leistungs- und Preisänderungen
Motourismo behält sich Änderungen einzelner Reiseleistungen vor, sofern diese notwendig werden und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändern.
Über Änderungen wird der Reisende unverzüglich informiert.
Bei erheblichen Änderungen hat der Reisende das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine Ersatzreise zu verlangen.
Besondere Regelungen gelten für Expeditionsreisen, bei denen:
- Routenänderungen
- Etappenanpassungen
- Grenzübertritte
- Zeitplanänderungen
jederzeit möglich sind.
Ein bestimmter Reiseverlauf oder das Erreichen eines bestimmten Zielortes kann daher nicht garantiert werden.
4. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Es gelten folgende Stornopauschalen:
Zeitpunkt | Kosten |
bis 61 Tage | 25 % |
60 – 46 Tage | 50 % |
45 – 21 Tage | 75 % |
20 – 11 Tage | 90 % |
10 – 0 Tage | 100 % |
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten.
Ein Ersatzteilnehmer kann gemäß §651e BGB gestellt werden.
Motourismo empfiehlt den Abschluss einer:
- Reiserücktrittsversicherung
- Auslandskrankenversicherung
5. Rücktritt durch Motourismo
Motourismo kann vom Reisevertrag zurücktreten bei:
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
- außergewöhnlichen Umständen
- erheblichen Störungen durch Teilnehmer
Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
6. Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich der Reiseleitung oder Motourismo zu melden.
Nur so kann Abhilfe geschaffen werden.
7. Haftung
Motourismo haftet unbeschränkt bei:
- Verletzung von Leben
- Körper
- Gesundheit
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Verjährung
Ansprüche aus Reisemängeln verjähren nach zwei Jahren.
9. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Motourismo nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Hinweis auf die EU-ODR-Plattform:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
9a. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des §14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters Motourismo.
10. Visa-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften
Motourismo informiert nach bestem Wissen über:
- Visa
- Sicherheit
- Gesundheit
Der Reisende bleibt selbst verantwortlich für:
- Pass
- Visa
- Impfungen
11. Anreise
Die Anreise zum Startpunkt erfolgt eigenständig durch den Reisenden.
Motourismo kann Flüge vermitteln, ist jedoch nicht Vertragspartner der Airline.
12. Sonderkosten
Sonderkosten wie:
- Rettung
- medizinische Behandlung
- Rücktransport
- Flugumbuchungen
trägt der Reisende selbst.
13. Outdoor-Risiken
Bei Outdoorreisen bestehen erhöhte Risiken:
- Unfall
- Krankheit
- Naturgefahren
- eingeschränkte Rettungsmöglichkeiten
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
14. Vermietung von Fahrzeugen
Bei Mietfahrzeugen gelten die jeweiligen Mietverträge.
Schäden und Selbstbeteiligungen trägt der Nutzer.
Offroad-Fahrten außerhalb der EU können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
15. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten wird gewährleistet.
Details unter:
https://www.overcross.com/page/datenschutz
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Versicherung
R+V Versicherung
Der Reiseveranstalter Motourismo ist gemäß §651r BGB insolvenzversichert.